1. Laut Gesetz
1) Beschluss des Staatsrates über die befristete Änderung der Verwaltungsprüfung- und Genehmigung und der besonderen Verwaltungsmaßnahmen zum Zugang für die Diensleistungserbringer aus HongKong und Macau auf dem Festland (Beschluss Nr. 32 [2016], das Inktafttreten ab dem 1. Juni 2016)
2) Der Plan über die Schaffung einer engeren Wirtschaftspartnerschaft zwischen dem Festland und Hongkong - das Abkommen des Dienstleistungsverkehrs (im Folgenden abgekürzt als das Abkommen zwischen dem Festland und Hongkong) (das Inkrafttreten ab dem 1. Juni 2016)
3) Der Plan über die Schaffung einer engeren Wirtschaftspartnerschaft zwischen dem Festland und Macao - das Abkommen des Dienstleistungsverkehrs (im Folgenden abgekürzt als das Abkommen zwischen dem Festland und Macao) (das Inkrafttreten ab dem 1. Juni 2016)
4) Paragraf 3 der Verwaltungsmaßnahmen der Aktieneintragung und Registrierung der Investitionen von Diensleistern aus Hongkong und Macao ins Festland (Trial)(Bekanntmachung Nr. 20 des Handelsministeriums 2016): “Unternehmen (im Folgenden als finanzierte Unternehmen aus Hongkong und Macao genannt) der Dienstleister aus Hongkong investieren in die Bereiche des Diestleistungshandels, die laut dem Abkommen zwischen Hongkong und dem Festland sich Hongkong öffnen, und Dienstleister aus Macao investieren in die Bereiche des Diestleistungshandels, die laut dem Abkommen zwischen Macao und dem Festland sich Macao öffnen, deren Gründung und die Veränderung deren Verträge und die Aktieneintragung deren Satzungen durchgeführt nach den Verwaltungsmaßnahmen werden.” Paragraf 4: “Für die Einrichtung, Änderung der Verträge, die Akiteneintragung der investierten Unternehmen aus Hongkong und Macao sind die zuständigen Handelsabteilung aller Provinzen, autonomen Regionen, regierungsunmittelbaren Städte, Städte mit getrennter Planung, Xinjiang Produktions-und Bau-Korps sowie der zentralen Städte der Subprovinzen (im Folgenden genannt als Aktieneintragungsbehörde) veranwortlich.” Paragraf 9: “Wird Unternehmen der Dienstleister aus Hongkong und Macao vor der Umsatzung dieser Maßnahmen geändert und gehören zu dem von diesen Maßnahmen bestimmten Umfang der Akiteneintragung, sollten die Diensleister die Formalitäten der Änderung der Registrierung erledigen. Haben die Diestleister die Genehmigungsurkunde für Unternehmen mit Investitionen aus Übersee-Chinesen aus Hongkong, Macao und Taiwan, sollte diese Urkunde zurückgezogen. ”
2. Bewerbungsbedingungen
1) Anleger aus Hongkong, die die einschlägigen Bestimmungen des Abkommens zwischen Hongkong und des Festland und Anleger aus Macao, die die einschlägigen Bestimmungen des Abkommens zwischen Macao und dem Festland, einschließlich: 1. Dienstleister aus Hongkong und Macao in Form der juristischen Person (einschließlich Unternehmen, Fonds, Partnerschaften, Joint Ventures und Unternehmen im vollständigen ausländsichen Besitz oder Wirtschaftsverbände), die das Zertifikat für Dienstleister aus Hongkong und Macao haben; 2. Dauerhafte Bewohner aus Hongkong und Macao; 3. Wird Unternehmen der Dienstleister aus Hongkong und Macao vor der Umsatzung dieser Maßnahmen geändert und gehören zu dem von diesen Maßnahmen bestimmten Umfang der Akiteneintragung, sollten die Diensleister die Formalitäten der Änderung der Registrierung erledigen. Haben die Diestleister die Genehmigungsurkunde für Unternehmen mit Investitionen aus Übersee-Chinesen aus Hongkong, Macao und Taiwan, sollte diese Urkunde zurückgezogen.
2) Was folgende Items berifft sollten die Dienstleister aus Hongkong, die ausgeschlossen in die sich dem Hongkong geöffneten Handelsbereiche des Abkommens zwischen dem Festland und Hongkong unserer Provinz, und Dienstleister aus Macao, die ausgeschlossen in die sich dem Macao geöffneten Handelsbereiche des Abkommens zwischen dem Festland und Hongkong unserer Provinz, die Änderungsverfahren der Registrierung durchführen:
1. Die Veränderung der Basisinformationen eines investierten Unternehmen aus Hongkong und Macao, darunter die Veränderung des Namens, der registrierten Anschrift, der Gesamtinvestition, des Stammkapitals, des Typs, des Geschäftsbereichs, der investierten Branchen, des Betriebszeitraums, der Organisationsstruktur, des Ansprechpartners und des Kontakts des Unternehmens;
2. Die Veränderung der Basisinformationen des Investoren, einschließlich der Veränderung des Namens, der Nationalität (das Registrierungsort), Lizenznummer, des tatsächlichen Kontrollers, der gezeichneten Kapitaleinlage, des Einlagenwegs, der Investitionsfrist, der kapitalquelle, des Ansprechpartners und des Kontakts;
3. Veränderung oder Transfer der Aktionärrechte, der Interessen der Zusammenarbeit, einschließlich der Eingenkapitalverpfändung;
4. Fusion, Teilung und Kündigung;
5. Hypotheke oder Transfer der Eigentumsrechte und Interessen des Investmentsunternehmens aus Hongkong und Macao;
6. Dienstleister einens kooperativen Unternehmens aus Hongkong und Macao erholt zuerst die Investitionen;
7. Kooperative Unternehmen beauftragen das Management;
8. Die Änderung der anderen wichtigen Bestimmunen des Vertrags, der Satzungen außer den oben genannten Items.
Bei Änderungen, die gemäß den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften bekannt gegeben werden sollten, sollte bei der Durchführung der Änderung der Aktieneintragung über die Bekanntmachung erklärt werden.
3. Bewerbungsmaterialien
1) die Ankündigung der Vorab-Genehmigung des Namens des Investmentsunternehmens aus Hongkong und Macao (Kopie) (Einreichung der Aktieneintragung der Einrichtung) oder die Lizenz des Investmentsunternehmens aus Hongkong und Macao (Kopie) (Einreichung der Aktieneintragung der Umfirmung);
2) Die Zertifizierung des Dienstleisters aus Hongkong oder Macao (Kopie);
3) “Das Antragsformular für die Einrichtung”, untergezeichnet von allen Anlegern des Investmentsunternehmens aus Hongkong und Macao (oder allen Anlegern der Investmentsaktiengesellschaft aus Hongkong und Macao) oder von seinem Bevollmächtigen, “das Antragsformular für die Umfirmung”, untergezeichnet von dem gesetzlichen Vertreter oder dem Bevollmächtigten des Investmentsunternehmens aus Hongkong und Macao;
4) Zertifikat aller Investoren (oder Promotoren) oder des vom Investmentsunternehmen benannten Vertreters oder des gemeinsamen Beauftragten;
5) Die Vollmacht des Dienstleisters aus Hongkong und Macau oder eines gesetzlichen Vertreters, die einen anderen ermächtigt, einschlägige Dokumente zu unterzeichnen;
6) Die Qualifikation des Subjekts oder die Bescheinigung über die Identität natürlicher Personen (Kopie) der Investoren und der tatsächlichen Kontroller (es gibt für Änderungsitems, die keine Änderung der grundlegenden Informationen der Anleger beinhalten, keine Notwendigkeit zu liefern);
7) Verträge, Satzungen oder Änderung der Vereinbarung des Investments aus Hongkong und Macau (es gibt für Änderungsitems, die keine Änderung der Verträge, Satzungen beinhalten, keine Notwendigkeit zu liefern);
4. Handhabungsprozess
1) Der Antragsteller geht zur Behörde für Handel und Industire, um die Bekanntmachung der Vorabgenehmigung des Firmennamens zu erledigen;
2) Klicken Sie auf (das Informationsystem des Handelsministeriums für die Aktieneintragung des Investments von ausländischen Kaufleuten (Übersee-Chinesen aus Hongkong und Macau) (im Folgenden als Ablagesystem), besuchen Sie die “Online-Registrierung der Investitionsangelegenheiten des Dienstleisters aus Hongkong und Macau” und füllen Sie die relevanten Informationen; die Ergebnisse der Aktieneintragung werden in dem Registrierungssystem veröffentlicht. Gehört nicht zum Umfang der Aktieneintragung, werden die Prüfungs-und Genehmigungsverfahren nach den geltenden Bestimmungen an der zuständigen Behörde für Handel erledigt.
3) Nachdem der Antragsteller online das Antragsformular für die Einrichtung oder das Antragsformular für Umfirmung vorgelegt hat, prüft die Handelsbehörde der Provinz die angemeldeten Items, ob sie zum Umfang der Aktieneintragung gehört. Gehört nicht zum Umfang der Aktieneintragung, benachrichtigt die Handelsbeörde der Provinz dem Antragsteller, dass er den Antrag in Übereinstimmung mit den einschlägigen Bestimmungen stellt. Wenn die Handelsbehörde der Provinz glaubt, dass der Antragsteller den Geschäftsumfang weiter zu klären braucht, teilt sie dem Antragsteller mit, dass er innerhalb von 15 Tagen die relevanten Informationen online ergänzt. Die Zeit für die Einreichung zu ergänzender Informationen wird nicht in die Anmeldefrist des Registrierungsorgans einbezogen. Wenn der Antragsteller innerhalb von 15 Tagen die relevanten Informationen nicht vervollständigen, teilt die Handelsbehörde der Provinz dem Antragsteller mit, dass er die Registrierungsarbeit nicht erfolgreich erledigt hat. Der Antragsteller kann einen weiteren Antrag auf dieselbe Einrichtung oder Änderung stellen. Gehört der Antrag zum Umfang der Aktieneintragung, erledigt die Handelsbehörde der Provinz innerhalb von 3 Arbeitstagen die Online-Registrierung.
4) Nachdem die Online-Registrierung erfolgreich geprüft worden ist, reicht der Antragsteller die Materialien der Registrierung ans Fenster der Handelsverwaltungsbehörde des Servicezentrums der Provinzregierung für politische Angelegenheiten und Ressourcenhandel ein und erhält den Empfangsschein für die Aktieneintragung der Einrichtung eines Inverstmentsunternehmens des Dienstleiters aus Hongkong und Macau oder den für die Aktieneintragung der Umfirmung eines Inverstmentsunternehmens des Dienstleiters aus Hongkong und Macau;
5) Mit dem Empfangsschein geht der Antragsteller zu Behörden für Industrie und Handel, Steuern, Zoll, Finanz und anderen Behörden und erledigt nach den einschlägigen Bestimmungen die Verfahren der Anmeldung und Registrierung.
5. Zeitdauer
(1) Gesetzliche Zeitdauer: 3 Arbeitstage.
(2) Versprochene Zeitdauer: 3 Arbeitstage.
6. Gebührensbasis, Gebührenskala
Gebührenfrei
7. Der Empfangsschein der Aktieneintragung
Der Empfangsschein für die Aktieneintragung der Einrichtung eines Inverstmentsunternehmens des Dienstleiters aus Hongkong und Macau oder der Empfangsschein für die Aktieneintragung der Umfirmung eines Inverstmentsunternehmens des Dienstleiters aus Hongkong und Macau
8. Mengenmäßige Beschränkung
Keine
9. Kontakt mit uns
(1) Telefon: Fenster der Handelsverwaltungsbehörde : (028) 86946667 86915614
(2) Online-Service-Halle
Regierungsservicehalle der Provinz Sichuan: www.sczwfw.gov.cn
Online-Service-System des Handelsministeriums für Auslandsinvestitionen: wzzxbs.mofcom.gov.cn
(3) Beschwerde Telefon
Beschwerde Telefon über die administrative Effizienz der Provinz Sichuan: 028-96960
Zentrums für Regierungsservice und Ressourcenaustausch der Provinz Sichuan: 028-86936179
Die Handelbehörde der Provinz Sichuan: (028) 83220487 83221124
10. Ankündigungen
(1) Registrierungsbereich:
Die Registrierung der Einrichtung, der Änderung der Verträge und Satzungen der Dienstleister aus Hongkong, die ausgeschlossen in die sich dem Hongkong geöffneten Handelsbereiche des Abkommens zwischen dem Festland und Hongkong unserer Provinz, und Dienstleister aus Macao, die ausgeschlossen in die sich dem Macao geöffneten Handelsbereiche des Abkommens zwischen dem Festland und Hongkong unserer Provinz, wird durchgeführt nach diesen Maßnahmen, mit Ausnahme der folgenden Fälle:
1. Einrichtung und Veränderung von Finanzinstituten, Unternehmen auf den Bereichen der Telekommunikation und der Kultur, den aufrechterhaltenen restriktiven Maßnahmen, die vom Paragraf 9 des Artikels 4 des Abkommens zwischen dem Festland und Hongkong vorgeschrieben worden sind;
2. Einrichtung und Veränderung von Finanzinstituten, Unternehmen auf den Bereichen der Telekommunikation und der Kultur, den aufrechterhaltenen restriktiven Maßnahmen, die vom Paragraf 9 des Artikels 4 des Abkommens zwischen dem Festland und Macau vorgeschrieben worden sind;
3. Einrichtung und Änderung von anderen Geschäftsformen außer der Unternehmensform
(2) Bei Verändeung von der Registrieung in die Prüfung und Genehmigung
1. Wenn Investmentsunternehmen aus Hongkong und Macau, die zur Registrierung anzumelden sind, Änderungen haben, die zu prüfen und zu genehmigen sind, sollten sie die Prüfung- und Genehmigungsarbeit nach den einschlägigen Bestimmungen erledigen;
2. Wenn Dienstleister aus Hongkong und Macau gemeinsam investieren mit Dienstleistern aus anderen Regionen, Dienstleister aus Hongkong und Macau alle ihren Aktionärrechte, kooperativen Interessen ihres Investments Dienstleistern aus anderen Regionen übertragen, sollten sie die Formalitäten für Prüfung und Genehmigung nach den einschlägigen Bestimmungen erledigen;
(5) Investitionen der Dienstleister aus Hongkong und Macau in die Bereiche, die die staatliche Sicherheitsprüfung betreffen, sind laut den einschlägigen Bestimmungen abzuschließen.
(6) Für Investitionen der Dienstleister aus Hongkong und Macau in die Bereiche, die die Zentralprüfung betreffen, gelten das Anti-Monopolgesetz und die einschlägigen Gesetze und Verordnungen.
(7) Dienstleister aus Hongkong und Macau, die inländische Unternehmen fusionieren und übernehmen, die börsennotierten Unternehmen investieren, eine Anteilbeteiligung ihres Festlandsunternehmens zusagen, sollten die einschlägigen Verordungen einhalten.
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